Vorsorgeauftrag
Bei den Einwohnerdiensten und dem Zivilstandsamt erfolgt keine Hinterlegung und Beratung des Vorsorgeauftrages. Das Zivilstandsamt trägt nur den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister aufgrund Ihrer mündlichen Aussage ein.
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an die KESB Ihres Wohnortes, einen Notar, einen Juristen oder die Pro Senectute.