Behörden Die Zahl der Mitglieder und die Organisation der Gemeindebehörden werden innerhalb der gesetzlichen Schranken durch die Gemeindeordnung bestimmt. Zum Wesen der Behörde gehört es, dass sie nach aussen für das Gemeindewesen in Erscheinung tritt und mit Wirkung nach aussen Verwaltungstätigkeit ausübt. Als Behörden gelten die Gemeindevorsteherschaft (Gemeinderat), die Rechnungsprüfungskommission, das Wahlbüro und die Kommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen Legislative Der Gemeindeversammlung obliegen die wichtigen Geschäfte wie Abnahme von Rechnung und Budget, Festlegung des Steuerfusses, Wahl von Behörden, Einbürgerungen, Übernahme von neuen Aufgaben, Kredite und Vorhaben gemäss Gemeindeordnung etc. Für eine Revision der Gemeindeordnung bedarf es einer Urnenabstimmung. Ebenso sind Projekte, welche eine gewisse Summe übersteigen den Stimmberechtigen an der Urne vorzulegen. Details dazu entnehmen Sie der Gemeindeordnung. Exekutive Dem Gemeinderat gehören der Gemeindepräsident und vier weitere Ressortvorsteher an. Die Wahlen finden jeweils alle vier Jahre im Frühjahr statt. Eine Amtsperiode dauert jeweils vier Jahre (Ausnahme Friedensrichter: 6 Jahre). Die Sitzungen des Gemeinderates finden alle zwei Wochen statt. Judikative Für die Gemeinde Schöfflisdorf ist erstinstanzlich der Friedensrichter zuständig. Das zuständige Bezirksgericht ist in Dielsdorf domiziliert. Behördenwahlen Die Mitglieder des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission (RPK) und der Sozialbehörde werden gemäss Gemeindeordnung an der Urne gewählt. Die Mitglieder des Wahlbüros werden an der Gemeindeversammlung gewählt. Die Abordnungen in die diversen weiteren Kommissionen erfolgen in der Regel durch den Gemeinderat. |