Gastwirtschaftspatent / Klein- und Mittelverkaufspatent
Gastwirtschaftspatent / Klein- und Mittelverkaufspatent: Das Führen einer Gastwirtschaft (Abgabe von Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle) ist bewilligungspflichtig. Ausgenommen sind Pensionen mit höchstens zehn Gästen, Automaten für Speisen und alkoholfreie Getränke, alkoholfreie Kleinbetriebe mit höchstens zehn Plätzen und gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften (Gastwirtschaftspatent, befristet)
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit | 044 857 12 40 | sicherheit@schoefflisdorf.ch |