Grundstückgewinnsteuer
Der Gewinn durch den Verkauf eines Grundstücks (Liegenschaft) wird grundsätzlich mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert. Ausgenommen sind gewisse Sachverhalte, die zu einem Aufschub der Steuer führen.
Erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft?
Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über die bei Handänderungen von Liegenschaften möglicherweise anfallenden Grundstückgewinnsteuern. Bei vorliegendem Kaufvertragsentwurf berechnen wir Ihnen zudem die zur Sicherung der Steuerforderung notwendige Depotleistung. Bitte nehmen Sie diesbezüglich frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer
Die ausgefüllte Steuererklärung ist zusammen mit den notwendigen Belegen innert 30 Tagen nach der Handänderung bei uns einzureichen. Das Formular kann auch direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Den Link zur Onlinesteuererklärung finden Sie im Onlineschalter unter „Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer“.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 044 857 12 43 | steuern@schoefflisdorf.ch |