Einbürgerung von schweizer Staatsangehörigen

Als Schweizerbürger/in können Sie das Gemeindebürgerrecht von Schöfflisdorf erwerben. Das Kantonsbürgerrecht wird automatisch erteilt.

Wohnsitzvoraussetzung
Mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Schöfflisdorf (ununterbrochen)

Kosten
CHF 200.00 zuzüglich Kanzleigebühr (pro Gesuch)

Allgemeines
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
  • Betreibungsauszug
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister
  • Von ledigen Personen ohne Nachkommen: Personenstandsausweis (nicht älter als sechs Monate)
  • Von andern Personen: Familienschein (nicht älter als sechs Monate)
  • Von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen, ausserdem: Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung
  • Wohnsitzbestätigung
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Zugehörige Objekte