Zusatzleistungen zur AHV/IV
Das System der Zusatzleistungen zur AHV/IV wurde für AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner geschaffen, die den Lebensunterhalt nicht mit ihren Einkünften bestreiten können. Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV/IV wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Auf www.formb.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-IV/EL_Tool/new können Sie Ihren provisorischen Zusatzleistungsanspruch berechnen.
Für eine persönliche Beratung empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Besprechungstermins:
Sozialdienste Steinmaur
Hauptstrasse 22
8162 Steinmaur
Tel.: 044 855 40 40