Gesuch um Zustellung des Baurechtsentscheids
Wer Rekurs gegen ein geplantes Bauvorhaben erheben möchte, hat den baurechtlichen Entscheid innert 20 Tagen, seit der öffentlichen Bekanntmachung des Baugesuches (also während der Auflagefrist), bei der örtlichen Baubehörde schriftlich zu verlangen (§ 315 PBG).
Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt (§ 316 PBG).
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Bauwesen | 044 857 12 40 | bauwesen@schoefflisdorf.ch |