Änderung Gebührentarif, Gebühren für Feuerungskontrolle / Feuerschau / Feuerungsanlagen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 den Gebührentarif, Artikel 20 (Übrige Gebühren) mit einem separaten Passus "Feuerungskontrolle / Feuerschau /Feuerungsanlagen" ergänzt und setzt ihn per 1. April 2024 in Kraft.
Art. 20 Übrige Gebühren
Feuerungskontrolle / Feuerschau / Feuerungsanlagen
Öl- und Gasfeuerungen | ||
Abnahmemessung, 1-stufiger Brenner, pro Anlage | CHF | 152.00 |
Abnahmemessung, 2-stufiger Brenner, pro Anlage | CHF | 172.00 |
Periodische Messung, 1-stufiger Brenner, pro Anlage | CHF | 132.00 |
Periodische Messung, 2-stufiger Brenner, pro Anlage | CHF | 152.00 |
Holzfeuerungen | ||
Sichtkontrolle, Abnahme, erste Anlage | CHF | 132.00 |
Sichtkontrolle, gleiche Liegenschaft, pro Anlage | CHF | 102.00 |
Sichtkontrolle, periodisch, erste Anlage | CHF | 92.00 |
Sichtkontrolle, gleiche Liegenschaft, pro Anlage | CHF | 42.00 |
Emissionsmessung, nach Zeitaufwand / Std. | CHF | 114.00 |
Zusätze | ||
Zusatzaufwand, pro Std | CHF | 132.00 |
Verwaltung von Daten für die Gemeinde, pro Std (werden den jeweiligen Gemeinden in Rechnung gestellt) |
CHF | 132.00 |
Verpasste Termine (ohne Absage mind. 24h im Voraus), pro Termin | CHF | 112.00 |
Sichtkontrolle, gleiche Liegenschaft, pro Anlage | CHF | 42.00 |
Emissionsmessung, nach Zeitaufwand / Std. | CHF | 114.00 |
Für den bei Feuerungskontrollen von Service-Firmen entstehenden Aufwand für die Administration stellt der Feuerungskontrolleur den Service-Firmen Rechnung. Der Ansatz wird wie folgt festgesetzt (exkl. MWST):
Messrapporte | ||
Aufwand pro Rapport | CHF | 70.00 |
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Geissackerstrasse 24. 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Formelle und materielle Entscheide des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gebührentarif gültig ab 1. April 2024 (PDF, 544.47 kB) | Download | 0 | Gebührentarif gültig ab 1. April 2024 |