Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden

Mit der Drittmeldepflicht müssen Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.

Gemäss §10 MERG beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

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